Gilt das auch im Angestelltenverhältnis?
Ja, Begeisterung ist nicht nur auf Gründer und Unternehmer beschränkt. Auch im Angestelltenverhältnis kann sie die Grundlage für außergewöhnliche Leistungen sein, unabhängig von der Hierarchieebene. Selbst in einfacheren Tätigkeiten kann Begeisterung dazu führen, dass man seine Arbeit gut macht und vielleicht sogar Freude daran hat.
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